Geprüft durch unabhängige Lebensmittel-Institute
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Beschreibung
Zutaten Bai 04 Brahmi
Deutsch: | 60% Kleines Fettblatt*, Trennmittel: Siliciumdioxid E551, Calciumcarbonat E170 |
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Sanskrit: | Brahmi |
Botanisch: | Bacopa monnieri |
* aus kontrolliert biologischem Anbau
Empfohlene Tagesdosis Bai 04 Brahmi
2 x täglich 2 Tabletten, (insgesamt 4 Tabletten).
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Die Nährwert-/Tagesverzehrmenge enthält (bei 4 Tabletten täglich): Kleines Fettblatt 1200 mg. Enthält 22mg Bacosiden.
Produktinformation
Dieses bio-zertifizierte Präparat basiert auf der Pflanze „kleines Fettblatt“ – Bacopa monnieri. Die kleine Bodenpflanze wächst in allen sumpfigen Regionen Indiens. Im Ayurveda kennt man die Pflanze unter dem Namen „brahmi“ - die Pflanze der Erkenntnis des Gottes Brahma. Es handelt sich bei ihr um ein umstimmendes Nerven-Tonikum, welches beruhigend auf Vata und Kapha und tonisierend (kühlend) auf Pitta sowie Pitta-Mischkonstitutionen einwirkt.
Testergebnisse für dieses Ayurveda-Produkt
Jede Charge unserer ayurvedischen Nahrungsergänzungsmittel wird von unabhängigen, akkreditierten Laboren überprüft, bevor sie für den Verkauf freigegeben wird. Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements testen wir auf Schwermetalle, Mikrobiologie und Pestizide sowie auch auf Ethylenoxid und 2-Chlorethanol.
Unsere ayurvedischen Tabletten und Kapseln werden auf Basis von traditionellen indischen Rezepturen hergestellt, beinhalten eine Vielzahl von Kräutern, werden ohne Konservierungsstoffe verarbeitet und in umweltfreundliche Braun-Glasflaschen abgefüllt, die die kostbaren Präparate vor UV-Strahlungen schützen. Unsere Umverpackungen bestehen ebenfalls aus recycelten Materialien und unsere grünen Füllhilfen sind kompostierbar. Bestrahlungen von Lebens- oder Nahrungsergänzungsmitteln lehnen wir ab und verzichten deshalb vollständig darauf.
Die Testergebnisse von Blei, Kadmium und Quecksilber können Sie auf der jeweiligen Produktseite einsehen, um sich über die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte zu informieren.
Hierbei gelten für Blei, Kadmium und Quecksilber die folgenden gesetzlichen Höchstwerte, die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (Stand: 28.10.2015) festgelegt sind:
- Blei: 3.00 mg / kg
- Cadmium: 1.00 mg / kg
- Quecksilber: 0.10 mg / kg
Für Fragen rund um das Thema steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.
Telefonisch unter:+49 (0)221 – 608 589 50oder per E-Mail unter:info@euroved.com
Zusatzstoff | Einheit | Ergebnis | Bestimmungsgrenze |
Blei | mg / kg | 1,08 | 0,01 |
Cadmium | mg / kg | 0,04 | 0,01 |
Quecksilber | mg / kg | <0,01 | 0,01 |
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise sein. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Produkt ist nicht für schwangere Frauen und Kinder geeignet.